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   BGH, 28.09.1972 - VII ZR 121/71   

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https://dejure.org/1972,3090
BGH, 28.09.1972 - VII ZR 121/71 (https://dejure.org/1972,3090)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1972 - VII ZR 121/71 (https://dejure.org/1972,3090)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1972 - VII ZR 121/71 (https://dejure.org/1972,3090)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Werkmangels auf Grund Verwendung von Teerpappe anstatt der vertraglich zugesicherten Bitumenpappe - Beweispflicht des Bestellers hinsichtlich des Mangels und der Ursächlichkeit des Schadens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mangel der Leistung. Ursächlichkeit bei Verwendung eines bestimmten Werkstoffes

Papierfundstellen

  • BauR 1973, 51
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 23.11.2016 - 3 U 97/16

    Haftung des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators wegen des Einsturzes einer

    Für die Annahme einer Mitverursachung schließlich, so wie sie bei der Verursachung von Mängeln durch verschiedene Unternehmer oder im deliktischen Bereich gem. § 840 BGB in Betracht kommt (BGH, Urt. v. 16.05.1975 - VII ZR 35/72, BauR 1973, 51, 52; Urt. v. 16.05.1975 - VII ZR 35/72, BauR 1975, 130, 131), fehlt es aber, wie ausgeführt, an dem nötigen Nachweis der für die Annahme eines auf eine kausale Pflichtverletzung der Beklagten hindeutenden Anscheinsbeweises notwendigen Tatsachen, da der unterlassene Hinweis auf den sukzessiven Aushub gegenüber dem Baggerführer nicht typischerweise auf den Eintritt des Schadens rückschließen lässt.
  • BGH, 16.05.1974 - VII ZR 35/72

    Haftung des Unternehmers für Mängel des Nebenunternehmers

    Es kann vielmehr für den Nachweis der Verursachung des Schadens genügen, daß eine erwiesene Mangelhaftigkeit der Leistung der Beklagten mit ursächlich geworden sein kann, auch wenn die Mitverursachung durch andere Umstände nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen ist (BGH, Urteile vom 6. Mai 1971 - VII ZR 302/69 - = WM 1971, 1056, 1058; vom 28. September 1972 - VII ZR 121/71 - = BauR 1973, 51).
  • BGH, 01.04.1982 - VII ZR 287/80

    Bindung des Auftragnehmers an Planung

    Anders ist es nur, wenn die Abweichung den Wert des Werks oder seine Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nicht mindert (Glanzmann aaO § 633, Rdn. 8; vgl. auch BGH Urt. v. 28. September 1972 - VII ZR 121/71 BauR 1973, 51).
  • BGH, 12.07.1973 - VII ZR 229/72

    Statthaftigkeit eines Einspruchs gegen ein "echtes" Versäumnisurteil -

    Das Versäumnisurteil des Senats vom 28. September 1972 - VII ZR 121/71 - wird aufrechterhalten.
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